Stand: 10.02.2024
Gutachten werden nach tatsächlicher Arbeitszeit abgerechnet. Als Arbeitszeit gilt insbesondere die für Aktenstudium, auftragsbezogene Recherchen, Laboruntersuchungen, Ortstermine und die eigentliche Erstellung des Gutachtens (inhaltliche Erarbeitung und Formulierung) aufgewandte Zeit.
netto | brutto | |
Arbeitszeit | 145,00 Euro/Std. | 172,55 Euro/Std. |
Reisezeit | 125,00 Euro/Std. | 148,75 Euro/Std. |
Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr wird ein Aufschlag auf die Stundensätze von 25% erhoben. | ||
Fahrtkosten | ||
PKW: | 0,80 Euro/km | 0,952 Euro/km |
Bahn: |
1. Klasse, Abrechnung nach Aufwand | |
Andere Auslagen oder Nebenkosten | nach Aufwand | |
Sonstige Leistungen | nach Absprache | |
Druck- und Versandkosten | nach Aufwand |
Alle Nettopreise verstehen sich zuzüglich der bei Leistungserbringung (das ist in der Regel die Übersendung des Gutachtens) geltenden Mehrwertsteuer. Diese beträgt aktuell 19%.
Für Letztverbraucher gelten ausschließlich die Preise der Spalten "brutto".
Die vorgenannten Stundensätze gelten auch dann als vereinbart, wenn aus der Tätigkeit heraus Zeugenaussagen oder sonstige Sachverständigentätigkeiten vor Gericht erforderlich werden.
Meine AGB sind als PDF-File abrufbar. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.